Verkaufs-, Liefer- und Beschaffenheitsbedingungen


1. Allgemeines/Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen
  Für den Vertragsinhalt sind allein diese Bedingungen maßgebend. Abweichungen von unserem Angebot sowie den unserem Angebot zugrundeliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen mit Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.. BeschaffenheitsBeschreibung
2.1. Der Verkäufer schuldet die Herstellung des umseitig beschriebenen Möbelstückes nach asiatischer Handwerkskunst und Lieferung nach Deutschland.
2.2. Als Qualitätsstandard gilt asiatische Handwerkskunst und nicht europäische Massenfertigung als vereinbart. Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass die Möbel insbesondere bzgl. der Massgenauigkeit, der Funktion von Schlössern und Scharnieren asiatischen und nicht europäischen Standards entsprechen.
2.3. Abweichungen von Ausstellungsstücken oder schon gelieferten Waren sind wegen der Handfertigung mit Naturmaterialien nicht auszuschließen und im zumutbaren Umfang hinzunehmen. Desweiteren vereinbaren die Parteien, dass die Möbelstücke aus massivem Teakholz oder Akazie hergestellt werden. Wegen der schnitzbedingten Stärke des Massivholzes wird der Käufer darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, dass das Holz durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch Lufttrockenheit, arbeitet. Derartige Veränderungen des Holzes stellen nach der Vereinbarung dann keinen Sachmangel dar, wenn hierdurch die Gebrauchstauglichkeit des Möbelstücks nicht gravierend beeinträchtigt wird.
3. Preise und Lieferkosten, Rücktritt vom Vertrag; pauschalierter Schadensersatz bei Rücktritt und Vertragsaufhebung
3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Verändert sich die Mehrwertsteuer nach Vertragsschluß, gilt ein dieser Erhöhung/Senkung des Mehrwertsteuersatzes entsprechend höherer/niedriger Preis als vereinbart.
3.2 Die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz erfolgt frei Bestimmungsort und ohne Berechnung von Zöllen und Steuern.
3.3 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, die Abnahme der Ware ablehnt oder in Vermögensverfall gerät. In diesen Fällen steht uns ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 35% des Kaufpreises zu, wenn nicht der Käufer nachweist, dass der Schaden geringer ist; die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten. Der pauschalierte Schadensersatz wird auch dann fällig, wenn der Kaufvertrag auf Wunsch des Käufers einverständlich aufgehoben wird.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung hat Zug-um-Zug gegen Lieferung zu erfolgen. Anzahlungen sind erwünscht, bedürfen jedoch einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.2 Unsere Angestellten, Vertreter und Reisenden sind zum Inkasso berechtigt.
4.3 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
4.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder liegen sonstige Tatsachen vor, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungswilligkeit des Kunden, sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist für die Bezahlung mit der Folge aus Ziffer 2.3 zurückzutreten. Der Kunde kann jedoch die Geltendmachung der vorstehend aufgeführten Rechte durch die Stellung einer angemessenen Sicherheit abwenden.
4.5 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, insbesondere, erklärt er - ausdrücklich oder konkludent -, die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin nicht abzunehmen, können vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% p.a. erhoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen; uns bleibt vorbehalten auch einen höheren Zinsschaden geltend zu machen.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere umseitige schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Das Risiko etwaiger Schwierigkeiten beim Transport innerhalb des Hauses, in dem der Vertragsgegenstand aufgestellt werden soll, trägt der Käufer.
5.2

Die von uns umseitig genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Dem Käufer ist bekannt, dass die Ware auf Grund der Bestellung in Asien in Auftrag gegeben und in Handarbeit gefertigt werden muss. Die Lieferzeiten sind daher von uns nicht beherrschbar und deshalb unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart
Wird die vereinbarte Lieferzeit um mehr als vier Monate überschritten, ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist von zwei Monaten zu setzen. Erfolgt eine Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Einhaltung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers, insbesondere den Eingang einer im Einzelfall vereinbarten Anzahlung voraus.
Bei endgültiger Unmöglichkeit oder bei Unvermögen aus den oben genannten Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Nachlieferung frei.

5.4 Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aber einer sonstigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
5.5 Wird der Versand auf Wunsch oder aber durch ein sonstiges Verhalten des Kunden verzögert, so können ihm, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 1,5 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet werden.
Dem Kunden bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
.5.6 Die Lieferung wird von uns schriftlich oder telefonisch angekündigt. Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass am Liefertag die Ware ordnungsgemäß angeliefert werden kann. Ist der Käufer verhindert, hat er uns schriftlich - spätestens drei Tage vor dem Liefertermin - eine andere Zustelladresse am Zustellort mitzuteilen. Anderenfalls sind wir berechtigt, die Ware bei einem örtlichen Spediteur auf Kosten des Kunden einzulagern. Wir behalten uns vor, zugesagte Termine bis drei Tage vor dem Liefertermin schriftlich oder telefonisch zu widerrufen.
5.7 Teillieferungen sind zulässig.
5.8 Der Käufer ist verpflichtet, uns jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
6. Gewährleistung
6.1 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung. Hierzu ist uns eine angemessene Frist einzuräumen, die bei Nachbesserung mindestens zwei Monate und bei Ersatzlieferung der vereinbarten unverbindlichen Lieferfrist oder - falls vom Lager gekauft worden ist - der Zeit entsprechen muss, die wir für die Nachbestellung benötigen. Lassen wir eine uns danach gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung zu leisten oder schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sonst wie fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises zu verlangen. Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern uns insoweit nicht Versatz, grobe Fahrlässigkeit oder aber eine sonstige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last fällt; dies gilt insbesondere auch bei Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstehen.
Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass wegen der Herstellung der Ware ( individueller Handarbeit) in Asien und den damit verbundenen unverhältnismäßigen Kosten eine Neulieferung in der Regel nicht verlangt werden kann. § 439 Abs. 3 S.1 BGB bleibt unberührt.
6.2 Auf Verlangen von uns ist der Käufer verpflichtet, etwaige Schäden durch Fotos darzustellen.
6.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, insbesondere zu geringe Luftfeuchtigkeit, unsachgemäße Behandlung oder das typische Arbeiten des Massivholzes entstehen.
6.4 Wird durch den Mangel ein über den Kaufgegenstand hinaus gehender Schaden verursacht, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt wird.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden unser Eigentum.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit eine Vereinbarung darüber zulässig ist - Herne-Wanne.
9. Bei Auslandsbezug gilt deutsches Recht als vereinbart.
10. Sonstiges
 

Dieser Auftrag oder einzelne Ansprüche daraus können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten noch auf einen anderen übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich nahekommenden Regelung zu treffen.

Stand: 10/2002

Steinmeister GmbH & Co
Reichsstrasse 2a
D-44651 Herne
Tel.: 02325/34213
Fax: 02325/62702
Geschäftsführer: 
Bernd Steinmeister
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Sitz: Herne
HRA 1590 Amtsgericht Herne
Persönlich haftende  Gesellschafterin:
Steinmeister Verwaltungs GmbH
Sitz: Herne
HRB 1381 AG Herne

 
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